Altersvorsorge

Beratung zur privaten Altersvorsorge

Die aktuelle Rentensituation macht es deutlich, die gesetzliche Rentenversicherung alleine reicht nicht mehr zur Sicherung der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente aus. Eine private Ergänzung ist notwendig, wobei es hier gilt, die individuellen Bedürfnisse und die vielfältigen Angebote zu berücksichtigen, wie beispielsweise:

  • bereits vorhandene Lebensversicherungen, Fonds oder andere Kapitalien zur Altersversorgung
  • die unterschiedlichsten Berufseinstufungen, Tarifierungsmöglichkeiten und Vertragsbedingungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
  • etwaigen erhöhten Hinterbliebenenabsicherungsbedarf durch Hausbau oder Firmengründung
  • die unterschiedlichen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und der damit verbundenen Vertragsoptimierung

um nur einige Punkte anzusprechen.

"Um auch zukünftig ein Versorgungsniveau von 70 Prozent zu erreichen, müssen Durchschnittsrentner mindestens 5,5 Prozent, ältere Gutverdiener sogar bis zu zehn Prozent ihres Entgelts sparen", betont Bernd Katzenstein, Sprecher des Deutschen Institutes für Altersvorsorge (DIA).

Es gibt nicht "die" Altersvorsorge. Denn jeder Mensch hat seine individuelle Lebensplanung. In persönlichen Gesprächen ermitteln wir mit Ihnen den individuellen Vorsorgebedarf.

Ob dabei die betriebliche Altersvorsorge, Aktienfonds, Immobilie oder private Rentenversicherungen ein geeignetes Instrument der Altersvorsorge darstellt, entscheidet sich vor allem nach Lebensalter, Anlageerfahrung, Risikoneigung sowie Einkommen und Vermögen. Die wichtigste Voraussetzung für den Erfolg bei der privaten Vermögensbildung mit Zins und Zinseszins ist die Zeit. Mit wenig Geld früh anzufangen ist sinnvoller, als zu warten.

Basis-/Rürup-Rente

Der Gesetzgeber hat das so genannte Alterseinkünftegesetz verabschiedet. Nach einer Übergangszeit bis 2040 werden Beiträge zur Basisversorgung der Rentner für alle Steuerpflichtigen als Werbungskosten steuerlich abziehbar sein. Zu dieser Basisversorgung gehören alle Produkte, bei denen "die erworbenen Anwartschaften nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind." Schrittweise vollzieht sich ein Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Dadurch werden Altersvorsorgebeiträge steuerlich im Laufe der Jahre stärker entlastet, und die darauf beruhenden Renten werden entsprechend nach und nach stärker besteuert.

Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Beiträge zum Zeitpunkt der Zahlung von der Einkommensteuer freigestellt werden und erst die darauf beruhenden Renten besteuert werden. Es können also Beiträge für eine angemessene Altersvorsorge als Sonderausgaben abgezogen werden, andererseits unterliegen die darauf beruhenden Altersbezüge der Besteuerung.

Die Beiträge zur Einrichtung der Basisversorgung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag) werden seit dem 1.1.2005 beginnend mit einer Freistellung von 60 Prozent und bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent ansteigend steuerlich freigestellt.

Welche Form der Altersvorsorge für Sie nun die Richtige ist, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit uns. Wir kennen die neuen gesetzlichen Grundlagen und suchen das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Produkt aus.

Betriebliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung

Die Chance: Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung ist besonders attraktiv, weil sie steuerlich gefördert wird. Der Gesetzgeber hat großes Interesse am Ausbau der betrieblichen Altersversorgung und fördert besonders die Möglichkeit der Entgeltumwandlung. Zum Schutz der Arbeitnehmer sind die Einzelheiten im Gesetz über die betriebliche Altersversorgung geregelt. Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung verlangen.

Bei dem Durchführungsweg der Direktversicherung ist Entgeltumwandlung möglich.

Private Renten- und Lebensversicherung

Die klassischen Lebens- oder Rentenversicherungen unterscheiden sich grundsätzlich durch zwei Anlageformen. Bei der Lebensversicherung wird am Ende eine Summe ausgezahlt. Immer ist eine Todesfallsumme mitversichert. Eine Rentenversicherung dagegen kann mit und ohne Todesfallschutz abgeschlossen werden; ym Ende wählen Sie zwischen Rente und Einmalzahlung. Daher bietet die Rentenversicherung ohne Todesfallschschutz bei gleichem Beitrag in der Regel höhere Ablaufleistungen als eine Lebensversicherung.

In beiden Versicherungsvarianten zahlen Sie entweder über eine bestimmte Laufzeit regelmäßig einen Beitrag ein, oder Sie zahlen zu Beginn des Vertrages eine einmalige Summe. Während der Laufzeit werden Ihre Beiträge, abzüglich der Anteile für die Risikoabsicherung und Verwaltungskosten, gewinnbringend angelegt.

Die Erträge kommen Ihnen zugute: In Form des garantierten Rechnungszinses und, wenn mehr als dieser erzielt wird, als Überschussbeteiligung. Zur Zeit werden 2,25% Rechnungszins garantiert. Die tatsächlich erzielten Erträge, die an die Versicherten weitergegeben werden, liegen durchschnittlich bei ca. 5%. Wenn das vereinbarte Endalter erreicht wird, kommt die Versicherungsleistung in Form einer Summe oder einer Rente zur Auszahlung.

Bei einer Rentenversicherung haben Sie das sogenannte Kapitalwahlrecht: Hier können Sie sich am Ende des Vertrages entscheiden, ob Sie statt der vereinbarten lebenslangen Rente lieber eine einmalige Kapitalauszahlung möchten.

Eine Kapital-Lebensversicherung endet immer mit einer Summenzahlung, aber auch hier können Sie vereinbaren, dass diese Summe gleich in eine Rente umgewandelt wird. Halten Sie sich in jedem Fall das Wahlrecht zwischen der Summenzahlung und dem Beginn einer lebenslangen Rente offen bis der Vertrag ausläuft.

Es kann sich eine höhere Rente ergeben, wenn Sie eine Kapitalzahlung wählen und sie bei einem anderen Versicherungsunternehmen in eine Rente umwandeln lassen. Des weiteren bestünde die Möglichkeit, die Ablaufleistung auf dem Kapitalmarkt gewinnbringend anzulegen. Ihre Rente bestünde dann aus den daraus resultierenden Erträgen und dem individuell von Ihnen zu steuernden Kapitalverzehr.

Die Höhe der Altersrente oder der einmaligen Kapitalauszahlung, die privat aufgebaut wird, hängt dann verschiedenen Faktoren ab:

  • von der Höhe der Beiträge
  • von der Laufzeit
  • von eventuell eingeschlossenen Zusatzversicherungen
  • von Ihrem Gesundheitszustand und damit eventuell verbundenen Zuschlägen
  • vom Geschlecht, denn die Statistik weist unterschiedliche Lebenserwartungen für Frauen und Männer auf
  • vom gewählten Tarif
Steuerliche Behandlung

Die Erträgnisse aus der Lebensversicherung sind vergleichbar wie Zinserträge steuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzung (Mindestlaufzeit 12 Jahre, Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr) ist die Leistung aus der Lebensversicherung und die Kapitalabfindung aus der Rentenversicherung nur zur Hälfte zu versteuern. Für Rentenzahlungen ist die günstige Ertragsanteilversteuerung anzusetzen.

Vertrauen Sie auf unsere persönliche Beratung, wenn es darum geht, die richtige Form und den richtigen Versicherer zu finden.

Grund-/Riesterrente

Das AltersVermögensGesetz (AVmG) schaffte die Möglichkeit, die Verringerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) durch Leistungen aus einer kapitalgedeckten privaten Rentenversicherung (Riesterrente) auszugleichen.

Die laufenden Beiträge werden durch staatliche Zulagen gefördert. Abhängig vom Einkommen kann sich ein zusätzlicher Steuervorteil ergeben. Der Einstieg in die neue geförderte Rente wurde schrittweise vollzogen und begann am 1.1.2002.

Die Produktkriterien

Damit Sie die staatliche Förderung nehmen können, muß das Produkt zertifiziert sein. Dazu müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, wie beispielsweise:

  • Während der Ansparphase müssen laufende Beiträge gezahlt werden
  • Es erfolgt jährlich eine Information über den Vertragsstand
  • Abtretung, Verpfändung und Beleihung des Vertrages sind ausgeschlossen
  • Die Rentenzahlung erfolgt nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder dem Bezug der gesetzlichen Altersrente
  • Bei Rentenbeginn müssen mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen
  • Die Rente muß lebenslang gezahlt werden
  • Der Vertrag kann während der Ansparphase an einen anderen Anbieter übertragen werden

Um die Einhaltung der Produktkriterien sicherzustellen, wurde beim Bundesaufsichtsmat für das Versicherungswesen (BAV) eine Zertifizierungsstelle installiert. Das Zertifikat garantiert aber nur die Erfüllung der gesetzlichen Produktanforderungen. Eine Aussage über die Qualität oder Rendite wird damit nicht getroffen.

Die förderfähigen Personen

Gefördert werden alle Personen, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Insbesondere sind dies alle pflichtversicherten Arbeitnehmer, aber beispielsweise auch die folgenden Personen:

  • Pflichtversicherte Landwirte
  • Bestimmte Selbständige wie z.B. pflichtversicherte Handwerker
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld
  • Pflegepersonen
  • Geringfügig Beschäftigte, soweit sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben

Nichterwerbstätige Eltern können in der Phase der dreijährigen Kindererziehungszeit auch höhere Beiträge als nur die Grundzulage aufwenden Darüber hinaus gehören auch die meisten Beamten zum förderfähigen Personenkreis.

Übrigens:Wenn nur ein Ehepartner zum förderfähigen Personenkreis gehört, kann auch der selbst nicht förderfähige Ehepartner die Zulagenförderung erhalten. Dazu muß jeder Ehepartner einen eigenen Vertrag abschließen.

Staatliche Zulagen

Um die maximalen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen Sie in einen Vertrag gemäß dem Altersvermögensgesetz (zertifizierter Altersvorsorgevertrag) einbezahlen. Einen Überblick über die jährlichen staatlichen Zulagen gibt die folgende Tabelle:

Jahr Grundzulage je förderfähiger Person Kinderzulage je kindergeld-berechtigtem Kind Altersvorsorgeaufwand
2002/2003 38 EUR 46 EUR 1 % vom Bruttoeinkommen*, maximal 525 EUR
2004/2005 76 EUR 92 EUR 2 % vom Bruttoeinkommen*, maximal 1050 EUR
2006/2007 114 EUR 138 EUR 3 % vom Bruttoeinkommen*, maximal 1575 EUR
ab 2008 154 EUR 185 EUR 4 % vom Bruttoeinkommen*, maximal 2100 EUR
ab 2008 geb. Kinder 300 EUR  
*) rentenversicherungspflichtiges Jahreseinkommen des Vorjahres

Der von Ihnen tatsächlich einzuzahlende Eigenbeitrag berechnet sich nun wie folgt:
Eigenbeitrag = Altersvorsorgeaufwand - Grundzulage - Kinderzulage
Ein Sockelbetrag von 60,-- € darf jedoch als Mindesteigenbeitrag nicht unterschritten werden.

Darüber hinaus können Sie den Gesamtbeitrag als Sonderausgabe steuerlich geltend machen und bekommen für den Fall, dass dies zu einer Steuererstattung führt, die höher ist als die Zulagen, die Differenz zu den Zulagen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erstattet.

Als Höchstbeitrag für den Sonderausgabenabzug gilt unabhängig vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen der in der o.a. Tabelle aufgeführte maximale Altersvorsorgeaufwand.

Riesterrente allein reicht nicht

Modellrechnungen zeigen, dass die Riesterrente allein nicht ausreicht, um später ein sorgenfreies Rentnerdasein zu führen. Um große Versorgungslücken im Ruhestand zu vermeiden, muss deutlich mehr gespart werden. Ein heute 45-jähriger Arbeiter, der mit 60 Jahren und einem letzten monatlichen Nettoeinkommen von 1.280 Euro nach 40 Beitragsjahren in den Ruhestand geht, erhält eine Rente von lediglich 748 Euro. Gemessen am Versorgungsniveau eines heute 55-jährigen mit identischen Einkommen und Beitragsleistungen, der ebenfalls mit 60 in Rente geht, hat der jüngere Arbeitnehmer eine zusätzliche Einkommenslücke von monatlich 83 Euro. Um diese Lücke über eine Rentendauer von 20 Jahren auszugleichen, müsste der 45-jährige bis zu seinem Rentenantritt in 15 Jahren ein Vermögen von 13.550 Euro (in heutigen Preisen, bei Inflation von 3 Prozent real 21.110 Euro) angespart haben. Dafür müsste er ab sofort 4,6 Prozent seines Bruttolohnes sparen. Ein heute 25-jähriger Arbeiter müsste bis zu seinem Rentenantritt in 35 Jahren ab sofort 7,5 Prozent seines Bruttoverdienstes auf die hohe Kante legen, um das gleiche Versorgungsniveau wie der Jahrgang 1945 zu erreichen.

Sparen mit Kindergeld

Wer es sich leisten kann, der sollte das Kindergeld für seine Kinder gewinnbringend zurücklegen. So ist der Nachwuchs im Rentenalter Euro-Millionär.

Wird das Kindergeld von 154 Euro vom ersten Lebensmonat an, bei einer durchschnittlichen Verzinsung von 6 Prozent 60 Jahre lang angelegt, so erhält der Nachwuchs zum 60. Geburtstag eine Million Euro ausgezahlt. Zum 20. Geburtstag sind es bei dieser Verzinsung immerhin 70.189 Euro. Ein Studium lässt sich damit immerhin schon finanzieren.

VL für die Rente

Auch die Vermögenswirksamen Leistungen von 39,88 Euro jeden Monat bei einer durchschnittlichen Rendite von 5 Prozent 25 Jahre lang anlegt, kommen auf ein Kapital von 22.968 Euro. Damit kann man den Rentenbeginn vorziehen oder bei niedriger Rente seine Bezüge aufstocken.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Jede Versicherung, so zeigt die Erfahrung, ist wichtig. Aber einige sind wichtiger. Und zu den nahezu unverzichtbaren Versicherungen zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Zumal die gesetzliche Absicherung bei einer Erwerbsunfähigkeit deutlich zurückgefahren wurde.

In Deutschland gibt es derzeit über zwei Millionen Berufs- und Erwerbsunfähige. Das Risiko, einmal dazu zu gehören, ist also durchaus vorhanden. Denn wer durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig wird, setzt seinen und den Lebensstandard seiner Familie aufs Spiel! Wer nicht privat vorgesorgt hat, riskiert, seinen gewohnten Lebensstandard nicht halten zu können! Aus diesem Grund sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Denn die Rahmenbedingungen haben sich erheblich geändert. Berufsunfähig ist nicht mehr automatisch jeder, der in seinem alten Beruf aufgrund eines Unfalls oder durch Krankheit nicht mehr arbeiten kann! Der Gesetzgeber hat die Kriterien für die Berufsunfähigkeit stark eingeschränkt: Voll erwerbsgemindert ist nur noch jemand, der weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Nur bei voller Erwerbsminderung kann ein Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente vorliegen. Bei teilweiser Erwerbsminderung wird auch nur die halbe Rente gezahlt.

Versicherte, die vor dem 02.01.61 geboren sind, genießen den noch den vollen Berufsunfähigkeitsschutz. Das heißt sie genießen weiterhin Berufsschutz und können nicht auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden. Gegebenenfalls erhalten sie eine halbe Erwerbsminderungsrente auch dann, wenn sie in ihrem bisherigen oder einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können. Die Höhe der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente reicht aber regelmäßig ohne private Ergänzung nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.

Wer zu seiner Absicherung nur eine Unfallversicherung abschließt, der deckt nicht sein ganzes Risiko ab, denn der weitaus größte Teil aller Berufsunfähigkeitsfälle wird durch Krankheiten verursacht. Und da reicht eine Absicherung durch ein Krankentagegeld nicht aus. Sobald durch einen Arzt "Berufsunfähigkeit" festgestellt wird, entfallen die Zahlungen einer Krankentagegeldversicherung. Wer also für den Ernstfall vorsorgen will, kommt um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht herum. Berufsunfähigkeitsversicherungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch die zugrunde liegenden Bedingungen und den Beitrag.

Hinterbliebenenversorgung

Wer seine Liebsten versorgt wissen will, sollte sich mit dem Thema Risikolebensversicherung befassen. Ob es um die Grundversorgung der Familie geht oder die Absicherung von Krediten für das Einfamilienhaus oder das eigene Unternehmen, mit den flexiblen Tarifwerken der Versicherer kann ein "Maßanzug" für ihre Familie gefertigt werden.

Ob laufende oder technisch einjährige Risikolebensversicherung, auf eine oder mehrere Personen, für Raucher oder Nichtrauchen -wir empfehlen Ihnen Versicherer und Tarife, die zu Ihnen passen.

Dread Disease - Schwere Krankheit

Die Gesundheit ist Ihr wertvollstes Gut. Sie sollten sie schützen. Doch was geschieht, wenn Ihnen etwas passiert?

Gesundheit ist nicht selbstverständlich. Krebs, Herzinfarkt oder ein Gehirnschlag sind häufig auftretende Krankheiten, von denen jeder im Vorfeld denkt: „So etwas trifft immer nur andere, mich nicht.“ Falsch! Es kann jeden einzelnen von uns treffen - jederzeit.

Beispielsweise erleiden jedes Jahr 300.000 Menschen in Deutschland einen Herzinfarkt. Nach einer Krankenhausbehandlung folgt der Aufenthalt in einer Reha-Klinik. Im besten Fall sind Sie danach wieder voll erwerbsfähig. Falls nicht, zahlt die gesetzliche Sozialversicherung eine Rente, deren Höhe ungewiss und aller Voraussicht nach nicht ausreichend ist.

Haben Sie keine umfangreichen Ersparnisse, ist es düster um die Aufrechterhaltung Ihres bisherigen Lebensstandards bestellt. In solchen Fällen springt die Dread Disease Versicherung ein. Sie stellt Ihnen im Falle einer schweren Krankheit, bei Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsunfähigkeit das nötige Kapital zur Verfügung.

Die Folgen einer Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit kommen Sie teuer zu stehen: Neben den Genesungskosten können Kosten für eine medizinische Behandlung durch Spezialisten oder Umbauarbeiten in der Wohnung durch Invalidität (z. B. rollstuhlgerechter Zugang) auf Sie zukommen. Die Dread Disease Police eröffnet Ihnen die verschiedensten Möglichkeiten, auf Ihre neue Lebenssituation flexibel zu reagieren. Sie können Hypotheken und andere Verbindlichkeiten vorzeitig tilgen oder eine zusätzliche Rente aufbauen.

Da der Leistungsumfang der versicherten Krankheiten und die Beiträge bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich sind, sollten Sie auf unsere Beratung nicht verzichten.